Probleme beim Ankauf oder Verkauf, Typisierungsprobleme, Schadensfälle, Werkstattarbeiten oder Reparaturkosten bieten Jahr für Jahr eine breite Plattform für rechtliche Berührungspunkte. Als Oldtimer-Freund und Eigentümer von Oldtimern bietet Dr. Günter Lippitsch ein fachkundiges rechtliches Spezialwissen.
In unserem heutigen Blogartikel beantworten wir für Sie die uns häufig gestellte Frage:
Sollte man sich beim Import von historischen Fahrzeugen / von Oldtimern von einem Anwalt beraten lassen?
Die dazu entstehenden Fragen beziehen sich zunächst auf Steuerbelastungen (etwa die NOVA-Besteuerung) und Transportkosten. Für den Transport sind auch die Zollbestimmungen einzuhalten und die Versicherungen für den Transport abzuklären. Die anerlaufenden Kosten hiefür sind schon innerhalb von Europa sehr unterschiedlich. Bei Importen aus Übersee besteht ein noch wesentlich höheres Kostenrisiko.
Bei einem Fahrzeugankauf im Ausland sind auch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren, andernfalls gilt das Recht des Herkunftslandes, was für den späteren Oldtimerbesitzer durchaus von Nachteil sein kann; dies insbesondere dann, wenn etwaige Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Import eines Oldtimers haben, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen über recht@anwalt-graz.at.
Dr. Günter Lippitsch hat eine große Leidenschaft – Oldtimer. Er pflegt dieses Hobby auch im privaten Bereich und verbindet sein Wissen im Umgang mit klassischen Fahrzeugen und den Themen aus rechtlichen Belangen zu seiner besonderen Expertise als Oldtimer-Anwalt. Als Rechtsanwalt ist er sich der besonderen Problembereiche und Fallstricke im Verkehrs-, Veranstaltungsrecht, Gewährleistung- und Schadenersatzrecht nach Unfällen oder Fehlkäufen bewusst. Mit umfassendem Fachwissen und Erfahrung begleitet er österreichweit seine Klienten unter Einbeziehung seiner Kontakte zu Sachbearbeitern von Versicherungen und Sachverständigen in Oldtimerfragen. Damit bietet er eine breite Plattform für jedwede rechtliche Oldtimer-Rechtsthematik, die er auch in Fachvorträgen einem interessierten Publikum näherbringt.